Termine und Kosten

Terminstruktur

In meiner Praxis arbeite ich mit klar strukturierten Behandlungsterminen.
Je nach Fragestellung und therapeutischem Bedarf kommen unterschiedliche Terminarten zum Einsatz.

Diese Struktur ermöglicht eine übersichtliche, wirksame und gut planbare Behandlung.

 

Ersttermin – Medizinische Erstanamnese

Der Ersttermin bildet die Grundlage jeder Behandlung.


Vor Ihrem ersten Termin sende ich Ihnen einen Anamnesebogen, Datenschutzerklärung und Behandlungsvertrag zu.  Bitte bringen Sie vorhandene Arztberichte, Befunde und sonstige Therapieberichte zum Termin mit. 

Beim ersten Termin führen wir eine ausführliche Anamnese durch. Ich möchte Sie und Ihre Anliegen, Symptome, Krankengeschichte und Lebensstil kennenlernen. Mit allen notwendigen Informationen über bisherige Behandlungen, Befunde und Auswertungen fügen wir alles in einer Zeitschiene zusammen, um Ursachen zu identifizieren. Notwendige Laboranalysen werden geplant und durchgeführt. Ich berate Sie dann eingehend über die Behandlungsmöglichkeiten. 

Dauer: ca. 90 Minuten

 

Behandlungstermin (Bestandspatient:innen)

Der Behandlungstermin dient der begleitenden therapeutischen Arbeit.
Hier werden der Verlauf besprochen, bestehende Maßnahmen angepasst und regulative Verfahren eingesetzt.

Dauer: ca. 60 Minuten

 

Intensivtermin – Intervention & Regulation

Bei komplexeren Verläufen oder wenn eine gezielte therapeutische Intervention erforderlich ist, arbeite ich im Rahmen eines Intensivtermins.

Dieser Termin bietet Raum für eine höhere Behandlungsdichte und kann – je nach Befund – auch invasive oder regulative Verfahren beinhalten (z. B. Bioresonanztherapie, Methoden der TCM, Schröpfen, Baunscheidt).

Dauer: ca. 60-90 Minuten

 

Kurz-Intervention (nur für Bestandspatient:innen)

In einzelnen Situationen kann eine gezielte Kurz-Intervention sinnvoll sein.
Diese erfolgt ausschließlich nach therapeutischer Entscheidung und ist nicht frei buchbar.

Dauer: ca. 30 Minuten

 

Telefonische Kurzberatung

Für akute Fragestellungen biete ich telefonische Kurzberatungen an.

Diese dienen der kurzfristigen Orientierung, z. B. bei Unsicherheiten im Therapieverlauf, Verträglichkeitsfragen oder organisatorischen Abklärungen im Zusammenhang mit der laufenden Behandlung.

Die telefonische Kurzberatung ersetzt keinen Behandlungstermin und beinhaltet keine umfassende Therapieplanung oder Neubeurteilung.

 

Ernährungscoaching/-therapie

Ergänzend zur heilkundlichen Behandlung biete ich Coaching- und ernährungstherapeutische Leistungen an.

Diese Termine dienen der Orientierung, Begleitung und Umsetzung gesundheitsbezogener Veränderungen, insbesondere im Bereich Ernährung, Lebensstil und Selbstmanagement. Coaching ist keine heilkundliche Behandlung und ersetzt keine medizinische oder heilpraktische Diagnostik oder Therapie. Nähere Informationen finden Sie hier
Es richtet sich an Menschen, die strukturierte Unterstützung und fachliche Begleitung wünschen.

Haben Sie Interesse an einem Ernährungscoaching/Ernährungstherapie, das von den Krankenkassen bezuschusst werden kann? Hier erfahren Sie mehr!

Ich führe eine reine Terminpraxis, sodass es im Normalfall beim Termin zu keinen Wartezeiten kommt. Im Falle einer Verhinderung bitte ich um rechtzeitige Absage 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Andernfalls muss ich Ihnen den versäumten Termin in Rechnung stellen.

Behandlungskosten

Honorarübersicht 

Ersttermin (ca. 90 Minuten): 150 €

Behandlungstermin (ca. 60 Minuten): 100 €

Intensivtermin (ca. 60-90 Minuten): 130-160 €

Kurz-Intervention (ca. 30 Minuten, Bestand): 70–80 €

Telefonische Kurzberatung (ca. 30 Minuten): 50 € 

Ernährungscoaching/-therapie (ca. 60 Minuten): 100 €

Medikamente werden je nach Verbrauch zusätzlich berechnet.

 

Die Abrechnung der Behandlung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (Teil-)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu erforderliche Unterlagen (u. a. Rechnungen, Kostenvoranschläge) händige ich Ihnen gerne aus. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses (GebüH) beschränkt.

Kosten für die Labordiagnostik sind in den Behandlungskosten nicht inbegriffen und werden direkt vom Labor mit Ihnen abgerechnet. Über die Höhe der individuell anfallenden Kosten informiere ich Sie selbstverständlich vorab im persönlichen Gespräch.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten im Regelfall nicht.

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